Zum Inhalt springen
Motorica jetzt zwölf Monate für 49 € statt 59 € pro Monat nutzen.Angebot gültig bis 1. Oktober 2026Angebot sichern
Zapfpistole an einem Auto an der Tankstelle

Unternehmen & Kosten

Hohe Spritpreise: Was Selbstständige jetzt tun sollten

Hohe Kraftstoffkosten belasten mobile Betriebe. So planst du Fahrten besser, sicherst Tankbelege und kalkulierst Anfahrten realistisch.

· Aktualisiert: ·

Foto: Engin_Akyurt auf Pixabay

Stand: 16. September 2026. Kraftstoff ist für viele mobile Betriebe wieder ein großer Kostenposten. Nach einer SWR-Auswertung der Preise an rund 15.000 Tankstellen lag der bundesweite Median der Dieselpreise am 16. September um 10 Uhr bei 2,40 Euro je Liter. Dieser Wert beschreibt die ausgewerteten Tankstellenpreise der vorangegangenen 24 Stunden, keinen Preis an jeder Zapfsäule. Die Tagesschau meldete für den 15. September einen bundesweiten Diesel-Durchschnitt von 2,412 Euro je Liter. Median, Tagesdurchschnitt und einzelner Tankstellenpreis sind unterschiedliche Größen.

Am 15. September stellte Bundeskanzler Friedrich Merz Entlastungen bei den Spritpreisen in Aussicht. Er sagte, die Bundesregierung müsse handeln und werde sehr bald einen Vorschlag vorlegen. Das genaue Instrumentarium stand laut Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Welche zusätzlichen Maßnahmen beschlossen werden, lässt sich daraus nicht ableiten. Für Selbstständige lohnt es sich, parallel die beeinflussbaren Teile ihrer eigenen Fahrtkosten zu prüfen.

Warum hohe Spritpreise Selbstständige besonders treffen

Ein Handwerksbetrieb fährt zur Baustelle, ein Reinigungsunternehmen von Objekt zu Objekt, ein Hausmeisterservice erledigt Einsätze im Stadtgebiet. Mobile Pflege, Fotografie, Lieferdienst, Außendienst, Montage und Gartenbau brauchen ebenfalls häufig ein Fahrzeug, um die Leistung überhaupt zu erbringen. Steigt der Dieselpreis, schrumpft bei gleichbleibendem Auftragspreis die Marge. Vor Ort notwendige Arbeit lässt sich nicht einfach durch einen Videotermin ersetzen.

Kraftstoff ist dabei nur ein Teil der Fahrtkosten. Zur Anfahrt gehören auch Arbeitszeit, Fahrzeugverschleiß, Reifen, Wartung, Versicherung, Wertverlust und gegebenenfalls Parken. Wer nur die Tankrechnung betrachtet, unterschätzt oft den wirtschaftlichen Aufwand. Als erster Schritt hilft eine einfache Auswertung: Wie viele Kilometer und Liter entfallen auf Kundenbesuche, Materialfahrten und Leerfahrten? Welche Fahrten bringen Umsatz, welche entstehen durch schlechte Abstimmung?

Was Selbstständige jetzt konkret tun können

1. Vor jeder Fahrt den Zweck klären

Frage vor einem Termin: Muss ich dafür wirklich vor Ort sein? Eine Reparatur, Vermessung oder Reinigung erfordert Anwesenheit. Eine kurze Rückfrage, Angebotsbesprechung, Nachbesprechung oder ein Projektupdate lässt sich dagegen je nach Auftrag telefonisch oder per Video erledigen. Auch ein Foto der Einbausituation kann vorab helfen. So bleibt der Vor-Ort-Termin für die Arbeit reserviert, die ihn tatsächlich braucht.

Trenne im Kalender zwischen Einsatz, Besichtigung und Abstimmung. Wenn ein Termin nur der Klärung von zwei Fragen dient, schlage zuerst einen kurzen Anruf vor. Prüfe dabei, was für den Kunden praktikabel ist. Gerade bei älteren Kunden oder komplexen Schäden kann ein persönliches Gespräch die bessere Lösung sein.

2. Kundentermine geografisch bündeln

Drei Fahrten von Lübeck nach Hamburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen kosten mehr Zeit und Kraftstoff als sinnvoll gebündelte Termine. Lege für entfernte Gebiete nach Möglichkeit feste Einsatztage fest, ordne Kunden auf einer Karte und plane Materialabholung auf derselben Route. Halte Zeitfenster realistisch, damit eine Verzögerung nicht den ganzen Tag verschiebt.

Bei der Tourenplanung zählen auch Leerfahrten. Kann ein Rückweg für einen weiteren Auftrag, eine Besichtigung oder eine ohnehin notwendige Abholung genutzt werden? Eine gebündelte Route darf allerdings nicht zu unzumutbaren Wartezeiten oder hektischen Einsätzen führen. Die beste Tour ist die, die Kosten und zugesagte Termine berücksichtigt.

3. Erstgespräche gezielt per Video führen

Ein Video-Erstgespräch kann Anforderungen, Maße, Fotos, Zugänglichkeit und benötigte Materialien klären. Ein Handwerker kann so entscheiden, welche Informationen für ein belastbares Angebot noch fehlen. Ein Reinigungsdienst kann Umfang und Rhythmus vorbesprechen. Danach lässt sich gezielter bestimmen, ob und wann eine Besichtigung vor Ort nötig ist.

Das spart vor allem unnötige erste Wege. Es ersetzt keine fachliche Prüfung vor Ort, wenn Maße, Zustand oder Sicherheit am Objekt beurteilt werden müssen. Für die Anfahrt zu einem qualifizierten Termin sollte ausreichend Zeit eingeplant bleiben.

4. Preise vor dem Tanken vergleichen

Die ADAC-Spritpreissuche zeigt Preise einzelner Tankstellen. Vergleiche auf der ohnehin geplanten Route, statt für wenige Cent einen langen Umweg zu fahren. Ein Umweg kostet selbst Kraftstoff und Arbeitszeit. Auch Autobahntankstellen sind oft teurer; ein Halt abseits der Autobahn lohnt nur, wenn er in die Route passt. Der ADAC-Vergleich zu Autobahntankstellen zeigt deutliche Preisunterschiede, aber keinen Freibrief für beliebige Umwege.

Seit April 2026 dürfen Tankstellen ihre Preise in Deutschland nach der neuen Regelung nur noch einmal täglich, um 12 Uhr, erhöhen; Senkungen sind weiter möglich. Eine ADAC-Auswertung vom Mai 2026 fand kurz vor 12 Uhr den günstigsten Zeitpunkt im Tagesverlauf. Das ist eine Auswertung, keine Garantie für jede Tankstelle an jedem Tag. Vergleiche den konkreten Preis, wenn du tanken musst, statt eine alte Faustregel wie „abends ist immer am günstigsten“ zu übernehmen.

5. Verbrauch ohne unrealistische Versprechen senken

Prüfe Reifendruck nach Herstellervorgabe und Beladung, entferne unnötiges Gewicht und fahre vorausschauend. Vermeide unnötigen Leerlauf und halte Wartungsintervalle ein. Die ADAC-Tipps zum Spritsparen erläutern die Zusammenhänge. Sicherheit, vorgeschriebene Beleuchtung und benötigtes Werkzeug haben Vorrang. Ob eine Maßnahme Geld spart, hängt von Fahrzeug, Strecke und Fahrweise ab.

Tankbeleg nicht wegwerfen

Wer tatsächliche betriebliche Fahrzeugkosten geltend machen oder einen möglichen Vorsteuerabzug prüfen will, braucht nachvollziehbare Unterlagen. Tankbelege verschwinden leicht im Handschuhfach; Thermopapier kann verblassen. Sichere den Beleg möglichst direkt nach dem Tanken, prüfe Lesbarkeit und Betrag und ordne ihn dem richtigen Unternehmen und Vorgang zu.

Ein praktikabler Ablauf ist: tanken → Beleg mitnehmen → zeitnah digital erfassen → geschäftlichen Zusammenhang dokumentieren → Zahlung mit Konto oder Buchhaltung abstimmen. Eine Tankquittung allein sagt noch nicht, welche Fahrt betrieblich war. Für die Zuordnung helfen Datum, Ziel, Anlass und gefahrene Kilometer der Fahrt sowie bei gemischter Nutzung eine nachvollziehbare Trennung privater und betrieblicher Anteile.

Gerade wenn viele kleine Ausgaben entstehen, wird eine geordnete Ablage wertvoll. Statt Belege wochenlang im Auto zu sammeln, können Selbstständige eine lesbare Aufnahme in Motorica für Belege und Dokumente hochladen und später wiederfinden. MIRA kann Angaben aus Quittungen und Kassenzetteln zur Prüfung sichtbar machen. Die fachliche Bewertung des Belegs und die Buchung bleiben Aufgabe des Unternehmens beziehungsweise seiner Steuerberatung. Ein Foto ist auch nicht automatisch die Freigabe, das Papieroriginal zu vernichten: Dafür muss der gesamte Digitalisierungs- und Aufbewahrungsprozess die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Für Buchungsbelege sieht § 147 AO grundsätzlich acht Jahre Aufbewahrung vor; die Frist beginnt im Regelfall mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Für Kaufleute enthält § 257 HGB eine entsprechende Achtjahresfrist für Buchungsbelege. Andere Unterlagen können anderen Fristen unterliegen, und eine Frist kann aus steuerlichen Gründen länger relevant bleiben. Ein Scan muss während der Aufbewahrungszeit verfügbar und lesbar sein.

Wann Tankkosten Betriebsausgaben sein können

Eine betriebliche Fahrt kann Betriebsausgaben auslösen. Nicht jeder Tankbeleg ist deshalb vollständig abziehbar. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugzuordnung, betrieblicher Nutzungsanteil, gewählte Methode der Kostenermittlung und die Art der Fahrt. Fahrten zu Kunden sind anders zu beurteilen als Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Für komplizierte oder gemischt genutzte Fahrzeuge lohnt eine individuelle Prüfung durch die Steuerberatung.

Privates Auto für Geschäftsfahrten

Nach der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR können Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Pkw entweder mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder anhand der anteiligen tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Das betrifft betriebliche Fahrten, etwa zu Kunden; für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte gelten gesonderte Regeln zur Entfernungspauschale. Es ist wichtig, Hin- und Rückweg korrekt zu erfassen, wenn beide betrieblich veranlasst sind.

Beispiel: 60 betrieblich gefahrene Kilometer mit dem privaten Pkw ergeben bei Anwendung des Kilometersatzes 18 Euro Fahrtkosten. Für dieselbe Fahrt dürfen dann nicht zusätzlich die darin enthaltenen Kraftstoffkosten als weitere Betriebsausgabe angesetzt werden. Wer stattdessen tatsächliche anteilige Aufwendungen verwendet, benötigt eine tragfähige Ermittlung der Fahrzeugkosten und des betrieblichen Anteils. Die Wahl sollte mit der Buchhaltung konsistent sein.

Notiere die betrieblichen Fahrten zeitnah mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit. Daraus folgt nicht, dass für jede einzelne betriebliche Fahrt mit dem Privatwagen zwingend ein formales steuerliches Fahrtenbuch vorgeschrieben wäre. Bei besonderen Nachweismethoden und Privatnutzung eines Betriebsfahrzeugs können strengere Anforderungen gelten.

Betriebliches Fahrzeug

Bei einem dem Betriebsvermögen zugeordneten Fahrzeug können Kraftstoffkosten grundsätzlich zu den Fahrzeugkosten gehören. Der betriebliche Aufwand muss nachgewiesen und eine private Nutzung steuerlich gesondert berücksichtigt werden. Die Zuordnung eines gemischt genutzten Fahrzeugs und die Methode für die Privatnutzung sind keine reine Belegfrage. Wer mehrere Fahrzeuge oder wechselnde Fahrer hat, sollte die Vorgehensweise mit der Steuerberatung abstimmen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer: Beleg allein genügt nicht

Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 UStG unter anderem eine Leistung für das Unternehmen und eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Zusätzlich muss der Unternehmer für den betreffenden Bezug zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, kann aus dem Tankbeleg grundsätzlich keine Vorsteuer wie ein regelbesteuerter Unternehmer ziehen. Einkommensteuerlicher Betriebsausgabenabzug und umsatzsteuerlicher Vorsteuerabzug sind zwei verschiedene Fragen.

Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro genügt bei einer Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV eine Rechnung mit dem vollständigen Namen und der Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung sowie dem Gesamtbetrag und dem anzuwendenden Steuersatz. Ein Firmenname des Käufers gehört bei dieser Regel nicht zu den Pflichtangaben. Über 250 Euro gelten grundsätzlich die regulären Rechnungsanforderungen. Bei Fragen zur unternehmerischen Verwendung oder zu gemischter Nutzung sollte der konkrete Fall geprüft werden.

Fahrtkosten gehören in die Kalkulation

Eine Preisänderung von 1,80 auf 2,40 Euro je Liter erhöht die reine Kraftstoffrechnung um 0,60 Euro je Liter. Für eine Tankfüllung mit 50 Litern sind das 30 Euro. Bei 200 Litern im Monat entstehen 120 Euro zusätzliche Bruttokosten gegenüber dem Vergleichspreis. Das ist noch keine Aussage über Vorsteuer, Steuerwirkung oder den gesamten Fahrzeugaufwand.

Die folgende Übersicht zeigt jeweils die Kraftstoffrechnung bei 1,80 € / 2,40 € / 3,00 € je Liter und zum Schluss die Mehrkosten von 2,40 € gegenüber 1,80 €:

  • 50 Liter Tankfüllung: 90 € / 120 € / 150 €; 30 € Mehrkosten.
  • 100 Liter pro Monat: 180 € / 240 € / 300 €; 60 € Mehrkosten.
  • 200 Liter pro Monat: 360 € / 480 € / 600 €; 120 € Mehrkosten.
  • 500 Liter pro Monat: 900 € / 1.200 € / 1.500 €; 300 € Mehrkosten.
  • 1.000 Liter pro Monat: 1.800 € / 2.400 € / 3.000 €; 600 € Mehrkosten.

Die Werte sind Rechenszenarien, keine Prognose. Insbesondere 3,00 Euro je Liter ist hier ein Belastungsszenario und kein bundesweiter Durchschnittspreis. Die Übersicht zeigt nur Kraftstoffkosten vor einer möglichen steuerlichen Behandlung. Für Angebote kommen Fahrzeit, Fahrzeugkosten, Parken und die nötige Reserve hinzu.

Rechne bei wiederkehrenden Aufträgen nach: Wie viele Anfahrten fallen tatsächlich an? Wie lange dauert die Strecke? Welche Kosten entstehen für das Fahrzeug je Kilometer? Wenn ein Auftrag fünf Einsätze braucht, gehört die Anfahrt fünfmal in die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Erfasse nicht nur den aktuellen Literpreis, sondern prüfe regelmäßig, ob die veranschlagte Anfahrt noch zu deiner Kostenstruktur passt.

Fahrtkosten nicht einfach schlucken

Für neue Angebote können Unternehmen Anfahrtspauschalen, Entfernungsklassen, Einsatzgebiete oder Mindestauftragswerte prüfen. Bei weiter entfernten Kunden kann eine gesondert ausgewiesene Anfahrt verständlicher sein als ein undurchsichtiger Gesamtpreis. Ein anderer Weg ist, Fahrten in den Stundensatz oder Projektpreis einzukalkulieren. Wichtig ist, dass der Kunde die Konditionen vor der Beauftragung kennt.

Bestehende Verträge gelten zu den vereinbarten Konditionen. Neue Fahrtkosten- oder Energiezuschläge lassen sich nicht einfach einseitig nachträglich aufschlagen. Prüfe Preisgleitklauseln und Vertragslaufzeiten und vereinbare Änderungen sauber für künftige Leistungen. Parallel können bessere Tourenplanung und weniger Leerfahrten die Marge schützen, ohne die Kundenrechnung zu ändern.

Ein einfacher monatlicher Blick auf Liter, Kilometer, Anfahrtszeit und Deckungsbeitrag pro Auftrag zeigt früh, welche Aufträge durch steigende Mobilitätskosten knapp werden. Angebote und Rechnungen in Motorica sowie die Einsatzplanung können die kaufmännische Organisation unterstützen. Motorica ist ein digitales Büro für Selbstständige und kleine Unternehmen und in zwölf Sprachen verfügbar; es entscheidet aber nicht automatisch über steuerliche Anerkennung oder die richtige Preisgestaltung.

Fazit: Die nächsten Schritte

Politische Entlastungen können die Lage verändern; welche neuen Maßnahmen aus der Ankündigung vom 15. September werden, war am Stand dieses Beitrags offen. Unternehmen können schon jetzt Fahrten prüfen, Termine bündeln, konkrete Tankpreise vergleichen, Belege sichern, betriebliche Kilometer dokumentieren und ihre Margen neu berechnen. Wer die steuerliche Behandlung bei einem gemischt genutzten Fahrzeug nicht sicher einordnen kann, sollte früh fachlichen Rat einholen.

Belege, Rechnungen und Unternehmenszahlen gehören nicht ins Handschuhfach. Mit Motorica.io als digitalem Büro lassen sich Belege und Dokumente zusammen mit der übrigen Büroarbeit organisieren.

Häufige Fragen

Kann ich Tankkosten als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Das hängt vom Fahrzeug, der betrieblichen Nutzung und der gewählten Methode ab. Beim Betriebsfahrzeug können belegte Kraftstoffkosten zu den Fahrzeugkosten zählen; Privatnutzung ist gesondert zu berücksichtigen. Beim privaten Pkw kann für betriebliche Fahrten alternativ der Kilometersatz oder der anteilige tatsächliche Aufwand in Betracht kommen. Eine private Tankfüllung wird nicht allein durch den Beleg zur Betriebsausgabe.

Muss ich Tankbelege aufbewahren?

Wenn sie Buchungsbelege für geltend gemachte tatsächliche Kosten oder einen Vorsteuerabzug sind, müssen sie nachvollziehbar aufbewahrt werden. Für Buchungsbelege gelten nach § 147 AO grundsätzlich acht Jahre ab dem Ende des Entstehungsjahres. Fotografieren allein bedeutet nicht, dass das Original sofort vernichtet werden darf.

Reicht ein Tankbeleg ohne meinen Firmennamen?

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto verlangt § 33 UStDV keinen Namen des Leistungsempfängers. Die übrigen Pflichtangaben müssen vorhanden sein; die betriebliche Verwendung und eine mögliche Vorsteuerberechtigung sind gesondert zu prüfen. Bei höheren Beträgen gelten grundsätzlich die regulären Rechnungsanforderungen.

Was gilt bei einem privaten Auto?

Für betriebliche Kundenfahrten mit einem privaten Pkw nennt die amtliche EÜR-Anleitung 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder den anteiligen tatsächlichen Aufwand. Notiere Datum, Ziel, Anlass und Kilometer. Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sind gesondert zu behandeln.

Kann ich gleichzeitig Kilometerpauschale und Tankkosten absetzen?

Nicht für dieselben Fahrtkosten derselben Fahrt. Der pauschale Kilometersatz deckt den entsprechenden Fahrzeugaufwand ab. Die darin enthaltenen Kraftstoffkosten nochmals als Betriebsausgabe zu erfassen wäre ein doppelter Abzug.

Können Kleinunternehmer Vorsteuer aus Tankbelegen abziehen?

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, hat grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug aus solchen Eingangsleistungen. Ob die Ausgabe einkommensteuerlich als Betriebsausgabe zählt, ist davon getrennt zu prüfen.

Wie kann ich Fahrtkosten im Unternehmen reduzieren?

Prüfe, welche Abstimmungen telefonisch möglich sind, bündle Termine geografisch, reduziere Leerfahrten, vergleiche Tankstellen auf deiner Route und achte auf Reifendruck und Fahrweise. Beziehe Fahrzeit und Fahrzeugverschleiß in die Rechnung ein.

Wie teuer war Diesel am 16. September 2026 in Deutschland?

Die SWR-Datenanalyse meldete am 16. September 2026 um 10 Uhr für Diesel bundesweit einen Median von 2,40 Euro je Liter auf Grundlage der Preise der vorangegangenen 24 Stunden an rund 15.000 Tankstellen. Der tatsächliche Preis an einer einzelnen Tankstelle kann davon abweichen. Aktuelle Stationspreise lassen sich beispielsweise über die ADAC-Spritpreissuche vergleichen.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Büro digital organisieren

Mit Motorica erstellen Sie Rechnungen, Angebote und Belege – und behalten Fristen im Blick.

Motorica entdecken   Wissen