Allgemeine Geschäftsbedingungen für Motorica
Version 2026-07-23
Stand: 23. Juli 2026
1. Anbieter und Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter
Anbieter der Software-as-a-Service-Plattform „Motorica“ ist:
Motorica
Inhaber: Kerim Yagmurcu
Loreleiweg 11
23560 Lübeck
Deutschland
E-Mail: gwd@motorica.io
Nachfolgend „Motorica“ genannt.
1.2 Kunde
„Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit Motorica einen Vertrag über die Nutzung der Plattform abschließt.
1.3 Nutzer
„Nutzer“ sind der Kunde selbst sowie vom Kunden zur Nutzung der Plattform autorisierte Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Personen.
1.4 Kundendaten
„Kundendaten“ sind sämtliche Daten, Dokumente, Dateien, Konfigurationen und Inhalte, die der Kunde oder ein Nutzer in Motorica eingibt, hochlädt, erzeugt, importiert oder über eine freigegebene Schnittstelle verarbeiten lässt.
1.5 Plattform
„Plattform“ bezeichnet die webbasierte Motorica-Software, die mobilen Anwendungen, die dazugehörigen Schnittstellen sowie die ausdrücklich einbezogenen Standardmodule.
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2. Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Nutzung
2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform und damit verbundene Standardleistungen von Motorica.
2.2
Motorica richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Hierzu gehören insbesondere Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Unternehmen und Organisationen, soweit sie beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2.3
Der Kunde bestätigt beim Vertragsschluss ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.
Macht der Kunde hierzu schuldhaft unrichtige Angaben, ist er Motorica zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen verpflichtet.
2.4
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Motorica ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.5
Individuelle Vereinbarungen zwischen Motorica und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
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3. Vertragsunterlagen und Rangfolge
3.1
Bestandteile des Vertrags sind:
- ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung, soweit vorhanden,
- die im Bestellvorgang angezeigte Preis-, Leistungs- und Laufzeitübersicht,
- diese AGB in der beim Vertragsschluss geltenden Version,
- die beim Vertragsschluss geltende Leistungsbeschreibung,
- die durch den Kunden im Backoffice bestätigte Auftragsverarbeitungsvereinbarung,
- ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen oder Service-Level-Vereinbarungen.
3.2
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarung oder Auftragsbestätigung,
- Preis-, Leistungs- und Laufzeitübersicht,
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung für datenschutzrechtliche Fragen,
- Leistungsbeschreibung,
- diese AGB.
3.3
Motorica speichert die beim Vertragsschluss geltenden Vertragsunterlagen versionsbezogen.
Der Kunde erhält die Möglichkeit, die für seinen Vertrag maßgeblichen Fassungen abzurufen und zu speichern.
3.4
Nachträgliche Änderungen öffentlich abrufbarer Dokumente verändern einen bestehenden Vertrag nicht automatisch.
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4. Vertragsschluss
4.1
Die Darstellung von Motorica auf Webseiten, in Werbematerialien oder in Bestellformularen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
4.2
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er:
- die erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten eingibt,
- seinen Unternehmerstatus bestätigt,
- die geltenden AGB akzeptiert,
- die erforderlichen Zahlungsdaten hinterlegt und
- den kostenpflichtigen Bestellvorgang absendet.
4.3
Motorica nimmt das Angebot an durch:
- eine ausdrückliche Auftragsbestätigung,
- die Bestätigung des erfolgreichen Zahlungsvorgangs,
- die Freischaltung des Kundenkontos oder
- die tatsächliche Bereitstellung der vereinbarten Leistung,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung allein stellt keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
4.4
Der Vertragsbeginn wird in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto angezeigt.
4.5
Motorica ist berechtigt, einen Vertragsschluss aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei:
- unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben,
- fehlgeschlagener Zahlungsprüfung,
- begründetem Missbrauchsverdacht,
- einem vorherigen erheblichen Vertragsverstoß,
- technischen oder rechtlichen Hindernissen.
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5. Leistungsumfang
5.1
Motorica stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine cloudbasierte Unternehmenssoftware zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
5.2
Motorica umfasst insbesondere folgende Standardfunktionen, soweit diese in der beim Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung aufgeführt sind:
- Kunden-, Kontakt- und Stammdatenverwaltung,
- Erstellung und Verwaltung von Angeboten,
- Erstellung und Verwaltung von Rechnungen,
- Gutschriften und Stornodokumente,
- elektronische Rechnungsformate wie XRechnung,
- Verwaltung von Artikeln und Leistungen,
- Dokumenten- und Belegverwaltung,
- Verwaltung offener und bezahlter Forderungen,
- bankgestützter Zahlungsabgleich,
- Zahlungserinnerungen und Mahnprozesse,
- Mitarbeiter- und Benutzerverwaltung,
- Einsatz-, Termin- und Aufgabenplanung,
- Zeiterfassung,
- mobile Dokumenten- und Belegerfassung,
- mehrsprachige Benutzeroberflächen,
- KI-gestützte Funktionen über MIRA,
- Exporte und Schnittstellen zu Buchhaltungs-, Steuer-, Banking- und Behördensystemen.
5.3
Der konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der beim Vertragsschluss gespeicherten Leistungsbeschreibung.
Marketingdarstellungen, Ankündigungen, Roadmaps und Funktionsvorschauen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in die für den Kunden geltende Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden.
5.4 Ein Preis – alle Standardfunktionen inklusive
Soweit im Bestellvorgang oder in einem individuellen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, umfasst die vereinbarte Grundvergütung:
- sämtliche allgemein freigegebenen Standardmodule,
- sämtliche allgemein freigegebenen Standardfunktionen,
- die Nutzung durch die zum Unternehmen des Kunden gehörenden autorisierten Nutzer,
- allgemein freigegebene neue Standardmodule und Standardfunktionen, die während der Vertragslaufzeit in Motorica aufgenommen werden.
Motorica berechnet keine zusätzlichen Lizenzentgelte pro Nutzer, sofern dies nicht ausdrücklich in einem individuellen Angebot vereinbart wurde.
5.5
Nicht von der Grundvergütung umfasst sind:
- individuelle Softwareentwicklung,
- kundenspezifische Schnittstellen,
- umfangreiche Datenbereinigungen,
- Datenmigrationen außerhalb eines ausdrücklich zugesagten Angebots,
- individuelle Schulungen,
- Vor-Ort-Leistungen,
- Rechtsberatung,
- Steuerberatung,
- Unternehmensberatung,
- ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Fremdleistungen.
Zusätzliche Kosten entstehen nur nach vorheriger transparenter Vereinbarung.
5.6
Als „Beta“, „Vorschau“, „Test“, „Preview“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen können eingeschränkt, fehlerbehaftet oder vorübergehend verfügbar sein.
Sie gehören nicht zu den geschuldeten Kernfunktionen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
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6. Nutzungsrechte
6.1
Motorica räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
6.2
Der Kunde darf seinen Mitarbeitern und sonstigen für sein Unternehmen tätigen Personen Nutzerkonten einrichten.
Die Nutzung durch eigenständige, rechtlich separate Unternehmen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3
Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Vermietung oder Weiterveräußerung der Plattform,
- die Bereitstellung von Motorica als eigener Softwaredienst für Dritte,
- das Umgehen technischer Zugriffsbeschränkungen,
- unbefugtes Reverse Engineering,
- das automatisierte Auslesen außerhalb bereitgestellter Schnittstellen,
- Angriffe auf Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit,
- die systematische Übernahme wesentlicher Funktionen, Strukturen oder Inhalte zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Dienstes.
Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben unberührt.
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7. Benutzerkonten und Zugänge
7.1
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
7.2
Zugangsdaten sind personenbezogen zu vergeben und geheim zu halten.
Gemeinsam genutzte Sammelzugänge sollen vermieden werden, soweit Motorica individuelle Nutzerkonten ermöglicht.
7.3
Der Kunde ist verantwortlich dafür:
- Rollen und Berechtigungen angemessen zu vergeben,
- Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich zu deaktivieren,
- sichere Passwörter zu verwenden,
- angebotene zusätzliche Sicherheitsfunktionen zu aktivieren,
- Endgeräte und Browser angemessen zu schützen,
- erkennbare unbefugte Zugriffe unverzüglich an Motorica zu melden.
7.4
Der Kunde haftet für Handlungen über seine Nutzerkonten nur, soweit er oder ein von ihm eingesetzter Nutzer die unbefugte Nutzung vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht oder zumutbare Sicherungs- und Meldepflichten verletzt hat.
7.5
Motorica darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine Sicherheitsgefährdung oder rechtswidrige Nutzung bestehen.
Der Kunde wird grundsätzlich vorab informiert, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.
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8. Schnittstellen und Drittanbieter
8.1
Motorica kann optionale Schnittstellen und Verbindungen zu Drittanbietern anbieten, insbesondere zu:
- Zahlungsdienstleistern,
- Banken und Kontoinformationsdiensten,
- DATEV,
- ELSTER und Finanzbehörden,
- E-Mail-Diensten,
- App-Stores,
- Push-Benachrichtigungsdiensten,
- Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsdiensten.
8.2
Die Nutzung einer Drittanbieterintegration kann zusätzliche Bedingungen, Registrierungen, Berechtigungen, Zertifikate oder Verträge des jeweiligen Drittanbieters erfordern.
8.3
Motorica ist für die ordnungsgemäße technische Funktion der von Motorica bereitgestellten Schnittstelle verantwortlich.
Motorica schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit externer Systeme, soweit deren Ausfall außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Motorica liegt und Motorica seine Auswahl-, Integrations- und Überwachungspflichten nicht verletzt hat.
8.4 Steuer- und Behördenschnittstellen
Motorica stellt technische Werkzeuge zur Vorbereitung, Prüfung und Übertragung von Daten bereit.
Der Kunde bleibt verantwortlich für:
- die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben,
- die rechtzeitige Prüfung und Freigabe,
- die Einhaltung gesetzlicher Abgabe- und Zahlungsfristen,
- die Aufbewahrung von Übertragungsprotokollen und Nachweisen,
- erforderliche Rückfragen bei Steuerberatern oder Behörden.
Ein technisches Transferticket, Übertragungsprotokoll oder eine Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich nur den technischen Eingang.
Es stellt keine materielle Prüfung, Genehmigung oder Anerkennung durch eine Behörde dar.
8.5 Banking
Motorica ist kein Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut.
Bankdaten und Kontoumsätze werden nur im Rahmen aktivierter Schnittstellen verarbeitet.
Banktransaktionen werden von Motorica nicht dauerhaft gespeichert, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
Automatisch vorgeschlagene Treffer und Zahlungsstatus sind vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen.
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9. Pflichten des Kunden
9.1
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Kundendaten verantwortlich.
Er sichert zu, über die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung der Daten in Motorica zu verfügen.
9.2
Der Kunde darf keine Inhalte verarbeiten, die:
- rechtswidrig sind,
- Rechte Dritter verletzen,
- Schadsoftware enthalten,
- die Sicherheit der Plattform gefährden,
- gegen gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstoßen.
9.3
Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und die Nutzung von Motorica für den konkreten Verarbeitungszweck geeignet ist.
9.4
Der Kunde ist verpflichtet, automatisiert erzeugte oder importierte Ergebnisse vor ihrer geschäftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder finanziellen Verwendung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
9.5
Der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations-, Prüfungs- und Mitwirkungspflichten verantwortlich.
Motorica unterstützt den Kunden technisch, übernimmt jedoch keine steuerberatenden, rechtsberatenden oder sonstigen erlaubnispflichtigen Berufspflichten.
9.6
Der Kunde unterstützt Motorica bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang und stellt insbesondere nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen, betroffene Vorgänge und erforderliche technische Informationen bereit.
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10. Preise, Jahresvergütung und Zahlung
10.1
Es gilt der im Bestellvorgang, individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis.
10.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist:
- beträgt der Preis 100,00 Euro netto pro Monat,
- erfolgt die Abrechnung für zwölf Monate im Voraus,
- beträgt die Jahresvergütung 1.200,00 Euro netto,
- kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu,
- werden Rechnungen elektronisch bereitgestellt oder versendet.
10.3
Die Jahresvergütung ist ein fest vereinbartes Entgelt für die gesamte jeweilige Vertragsperiode von zwölf Monaten.
Die monatliche Preisangabe dient der transparenten Darstellung des rechnerischen Monatspreises und begründet keine monatliche Abrechnung oder monatliche Mindestlaufzeit.
10.4
Aktionscodes, Rabatte oder kostenlose Zusatzleistungen gelten nur für den ausdrücklich angegebenen Zeitraum.
Sie verlängern sich nicht automatisch, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
10.5
Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungswege, insbesondere per:
- SEPA-Lastschrift,
- Bankzahlung,
- Überweisung,
- eingebundenem Zahlungsdienstleister.
10.6
Zahlungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
Fehlt eine entsprechende Angabe, sind sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
10.7
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder einem fehlgeschlagenen Zahlungsvorgang kann Motorica die tatsächlich entstandenen und angemessenen Fremdkosten verlangen.
10.8
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Motorica darf den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend einschränken, wenn der Kunde mit einem wesentlichen Betrag in Verzug ist.
Der Kunde wird grundsätzlich mindestens sieben Tage vor einer Sperrung informiert.
10.9
Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
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11. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung
11.1
Motorica stellt die Plattform am Übergabepunkt des von Motorica genutzten Hosting-Systems bereit.
Die Internetverbindung und geeignete Endgeräte des Kunden gehören nicht zum Leistungsumfang.
11.2
Motorica schuldet keine vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
11.3
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- geplante Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- notwendige technische Änderungen,
- Störungen von Telekommunikations- oder Drittanbietersystemen,
- außergewöhnlich hohe oder missbräuchliche Belastungen,
- höhere Gewalt.
11.4
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
11.5
Motorica trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Störungen zu vermeiden, zu erkennen und zu beheben.
11.6
Verbindliche Verfügbarkeits-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einer Service-Level-Vereinbarung festgelegt wurden.
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12. Support und Störungsmeldung
12.1
Supportanfragen können über die in Motorica oder auf der Website veröffentlichten Kontaktwege gestellt werden.
12.2
Motorica priorisiert Störungen nach ihrer Auswirkung.
Sicherheitsrelevante oder den Gesamtbetrieb erheblich beeinträchtigende Störungen werden vorrangig bearbeitet.
12.3
Eine Störungsmeldung soll möglichst enthalten:
- das betroffene Kundenkonto,
- den betroffenen Vorgang,
- Zeitpunkt und Häufigkeit,
- eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung,
- Bildschirmaufnahmen oder Protokolle, soweit zumutbar,
- bereits durchgeführte Prüfschritte.
12.4
Support umfasst keine individuelle Rechts-, Steuer-, Unternehmens- oder Prozessberatung, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurde.
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13. Mängel und Fehlerbehebung
13.1
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden.
13.2
Motorica wird reproduzierbare, von Motorica zu vertretende Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums untersuchen und beheben.
Motorica kann einen Mangel insbesondere beheben durch:
- Fehlerkorrektur,
- Bereitstellung eines Updates,
- eine zumutbare Umgehungslösung,
- Wiederherstellung betroffener Funktionen,
- Ersatz durch eine im Wesentlichen gleichwertige Funktion.
13.3
Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Beeinträchtigung verursacht wurde durch:
- eine nicht unterstützte oder veraltete Systemumgebung,
- fehlerhafte Eingaben oder Konfigurationen des Kunden,
- unberechtigte Veränderungen,
- Störungen der Internetverbindung des Kunden,
- externe Systeme außerhalb des Einflussbereichs von Motorica,
- einen Verstoß gegen dokumentierte Nutzungsvorgaben.
13.4
Schlägt die Fehlerbehebung trotz angemessener Versuche fehl und ist die Nutzung wesentlich beeinträchtigt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
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14. Datensicherheit, Backups und Wiederherstellung
14.1
Motorica setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Kundendaten gegen unbeabsichtigten Verlust, unberechtigten Zugriff, Veränderung oder Offenlegung zu schützen.
Die datenschutzbezogenen Maßnahmen ergeben sich ergänzend aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und deren Anlagen.
14.2
Motorica erstellt regelmäßig technische Datensicherungen der für den Plattformbetrieb erforderlichen Systeme und Kundendaten.
14.3
Motorica unterhält einen funktionsfähigen Wiederherstellungsprozess und führt Wiederherstellungsprüfungen durch.
14.4
Die Systembackups dienen der Wiederherstellung des Plattformbetriebs nach technischen Störungen.
Sie sind kein individuelles Archiv des Kunden und ersetzen nicht die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten des Kunden.
14.5
Der Kunde soll bereitgestellte Exportmöglichkeiten regelmäßig nutzen und besonders wichtige Unterlagen zusätzlich in einem von Motorica unabhängigen System aufbewahren.
14.6
Erhebliche Sicherheitsvorfälle werden nach den gesetzlichen Vorschriften und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung behandelt.
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15. KI-gestützte Funktionen und MIRA
15.1
Motorica kann mit MIRA und weiteren Funktionen KI-gestützte Analysen, Klassifizierungen, Extraktionen, Übersetzungen, Zusammenfassungen und Handlungshinweise bereitstellen.
15.2
KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, missverständlich oder fehlerhaft sein.
Sie sind als Unterstützung und nicht als verbindliche fachliche Bewertung zu verstehen.
15.3
Der Kunde muss insbesondere prüfen:
- erkannte Namen, Beträge und Daten,
- Zahlungs- und Statuszuordnungen,
- steuerlich relevante Werte,
- Fristen,
- Dokumentklassifikationen,
- Übersetzungen,
- vorgeschlagene geschäftliche Maßnahmen.
15.4
MIRA erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige professionelle Beratung.
15.5
Motorica führt ohne ausdrückliche Bestätigung des Kunden grundsätzlich keine rechtlich oder finanziell erheblichen Erklärungen allein auf Grundlage eines KI-Ergebnisses aus.
15.6
Motorica verwendet Kundendokumente nicht zum Training allgemein verwendeter KI-Modelle, sofern der Kunde hierzu nicht separat, freiwillig und ausdrücklich zugestimmt hat.
15.7
Motorica kann KI-Komponenten weiterentwickeln, austauschen oder anpassen, sofern der geschuldete wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt und Datenschutz sowie Vertraulichkeit gewahrt werden.
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16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
16.1
Soweit Motorica personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere für:
- Vertragsanbahnung,
- Vertragsschluss,
- Kundenverwaltung,
- Abrechnung,
- Sicherheit,
- Support,
handelt Motorica als datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16.2
Soweit Motorica personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt Motorica als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
16.3
Die vollständige Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird dem Kunden nach der Anmeldung im Motorica-Backoffice angezeigt.
Sie ist dort dauerhaft abrufbar und speicherbar.
16.4
Der Kunde muss die Auftragsverarbeitungsvereinbarung durch einen vertretungsberechtigten Administrator bestätigen, bevor Funktionen genutzt werden, mit denen personenbezogene Daten Dritter im Auftrag verarbeitet werden.
16.5
Der Zugriff auf das Backoffice zur Prüfung und Bestätigung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist bereits vor deren Bestätigung zulässig.
Die produktive Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter setzt die vorherige Bestätigung voraus.
16.6
Motorica speichert die bestätigte Version der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, den Zeitpunkt der Bestätigung und den bestätigenden Nutzer revisionssicher.
16.7
Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für:
- die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
- die Erfüllung seiner Informationspflichten,
- die Bearbeitung von Betroffenenrechten,
- erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen,
- interne Berechtigungs- und Löschkonzepte,
- die inhaltliche Richtigkeit der Daten.
16.8
Motorica informiert über eingesetzte Unterauftragnehmer nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
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17. Vertraulichkeit
17.1
Beide Parteien behandeln sämtliche ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
17.2
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Mitarbeitern oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
17.3
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,
- unabhängig entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
17.4
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Vertragsende für drei Jahre fort.
Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen.
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18. Rechte an Software und Kundendaten
18.1
Sämtliche Rechte an Motorica, insbesondere am Quellcode, an Datenbankstrukturen, Benutzeroberflächen, Marken, Designs, Dokumentationen, Modellen und allgemeinen Plattformkomponenten, verbleiben bei Motorica beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
18.2
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Kundendaten.
18.3
Der Kunde räumt Motorica für die Vertragsdauer die notwendigen Rechte ein, Kundendaten zu:
- speichern,
- vervielfältigen,
- technisch verarbeiten,
- konvertieren,
- übertragen,
- sichern,
soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
18.4
Der Kunde sichert zu, dass durch die vertragsgemäße Verarbeitung seiner Kundendaten keine Rechte Dritter verletzt werden.
18.5
Motorica darf anonymisierte oder wirksam aggregierte technische Nutzungsdaten zur Sicherheit, Fehleranalyse und Produktverbesserung verwenden, sofern weder der Kunde noch betroffene Personen identifiziert werden können und keine Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.
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19. Datenexport und Anbieterwechsel
19.1 Allgemeines
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und nach einer Kündigung seine exportierbaren Kundendaten aus Motorica exportieren.
Ein Standarddatenexport und die technische Durchführung eines Standardanbieterwechsels sind kostenlos.
Motorica erhebt hierfür keine gesonderten Wechsel-, Export- oder Bearbeitungsentgelte.
19.2 Anforderung eines Anbieterwechsels
Der Kunde kann einen Anbieterwechsel oder die Übertragung seiner Daten auf eine eigene IT-Infrastruktur:
- über das Kundenkonto oder
- in Textform per E-Mail
anfordern.
Die Anforderung muss eindeutig dem Kundenkonto zuordenbar sein.
19.3 Beginn und Durchführung
Motorica beginnt den Wechselprozess ohne unangemessene Verzögerung.
Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Zugang einer vollständigen und eindeutig zuordenbaren Anforderung.
Der technische Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage.
19.4 Technisch erforderliche Verlängerung
Ist der Übergangszeitraum aus nachweisbaren technischen Gründen nicht ausreichend, informiert Motorica den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselanforderung über:
- die technischen Gründe,
- den erforderlichen alternativen Zeitraum,
- den geplanten Abschlusszeitpunkt.
Der alternative Übergangszeitraum darf sieben Monate nicht überschreiten.
19.5 Wahlmöglichkeiten des Kunden
Der Kunde kann wählen zwischen:
- dem Wechsel zu einem anderen Anbieter,
- der Übertragung auf eine eigene IT-Infrastruktur,
- dem ausschließlichen Export seiner Daten,
- der Löschung seiner Daten nach Abschluss des Exports,
- der Löschung ohne Übertragung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
19.6 Unterstützung und Geschäftskontinuität
Motorica wird während des Wechselprozesses:
- angemessene technische Unterstützung leisten,
- die erforderlichen Exportinformationen bereitstellen,
- die vereinbarten Dienste während des Übergangszeitraums weiter erbringen,
- ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrechterhalten,
- bekannte Risiken für die Geschäftskontinuität mitteilen,
- mit einem vom Kunden autorisierten Zielanbieter zusammenarbeiten.
19.7 Exportierbare Daten
Exportierbar sind sämtliche bei Motorica gespeicherten Kundeneingabe- und Kundenausgabedaten, die zur weiteren Nutzung durch den Kunden geeignet sind.
Hierzu gehören insbesondere:
#### Unternehmens- und Stammdaten
- Unternehmensdaten,
- Geschäftsanschrift,
- Kontaktinformationen,
- Steuer- und Rechnungseinstellungen,
- Zahlungsinformationen,
- verwendete Nummernkreise,
- kundenbezogene Konfigurationen.
#### Kunden- und Kontaktdaten
- Kundendaten,
- Ansprechpartner,
- Adressen,
- Kommunikationsdaten,
- kundenbezogene Notizen,
- gespeicherte Zuordnungen.
#### Mitarbeiter- und Nutzerdaten
- Mitarbeiterstammdaten,
- Rollen und Berechtigungsinformationen,
- zugeordnete Arbeitsdaten,
- gespeicherte Nutzerinformationen, soweit exportierbar und rechtlich zulässig.
Passwörter, Authentifizierungsgeheimnisse und Sicherheitsschlüssel werden nicht exportiert.
#### Artikel- und Leistungsdaten
- Artikel,
- Dienstleistungen,
- Beschreibungen,
- Preise,
- Steuersätze,
- Einheiten,
- interne kundenseitige Referenzen.
#### Angebote
- Angebote,
- Angebotspositionen,
- Empfängerdaten,
- Beträge,
- Steuern,
- Statusinformationen,
- Erstellungs- und Änderungsdaten,
- erzeugte Angebotsdokumente.
#### Rechnungen
- Rechnungen,
- Rechnungspositionen,
- Empfängerdaten,
- Beträge,
- Steuern,
- Fälligkeiten,
- Zahlungsstatus,
- Erstellungs- und Änderungsdaten,
- erzeugte Rechnungsdokumente.
#### Gutschriften und Stornos
- Gutschriften,
- Gutschriftspositionen,
- Stornorechnungen,
- Stornopositionen,
- Referenzen auf ursprüngliche Dokumente,
- erzeugte Dokumentdateien.
#### E-Rechnungsdaten
- XRechnung-Dateien,
- ZUGFeRD-Dateien,
- zugehörige strukturierte XML-Daten,
- gespeicherte Validierungsinformationen,
- Referenzen auf die zugehörigen Rechnungen.
#### Belege und Dokumente
- hochgeladene Belege,
- hochgeladene Dokumente,
- die von Motorica gespeicherte Originaldatei,
- aus dem Dokument extrahierte Daten,
- gespeicherte Klassifizierungen,
- Dateiname,
- Dateityp,
- Uploadzeitpunkt,
- Zuordnung zu Vorgängen.
Speichert Motorica neben der Originaldatei zusätzlich konvertierte oder aufbereitete Fassungen, werden auch diese Fassungen exportiert, soweit sie Kundendaten darstellen.
#### Aufgaben, Termine und Einsätze
- Aufgaben,
- Aufgabenstatus,
- Fälligkeiten,
- Termine,
- Einsatzplanungen,
- Einsatzzeiten,
- zugeordnete Mitarbeiter,
- zugeordnete Kunden,
- Notizen und Beschreibungen.
#### Zeiterfassungsdaten
- Arbeitszeiten,
- Beginn und Ende,
- Pausen,
- Mitarbeiterzuordnungen,
- Kunden- und Auftragszuordnungen,
- Korrekturen,
- gespeicherte Statusinformationen.
#### Kundeneigene Vorlagen und Dokumenthintergründe
- vom Kunden hochgeladene Dokumenthintergründe,
- vom Kunden hochgeladene Logos,
- vom Kunden erstellte oder hochgeladene Vorlagendateien,
- kundenspezifische Dokumenteinstellungen.
Motorica-eigene Standardvorlagen und allgemeine Designbestandteile sind nicht Bestandteil des Exports.
#### Metadaten und Beziehungen
- zur sinnvollen Weiterverwendung erforderliche Datensatzkennungen,
- Beziehungen zwischen Kunden, Dokumenten, Aufgaben und Einsätzen,
- Erstellungs- und Änderungszeitpunkte,
- Statusangaben,
- kundenbezogene Referenzen.
19.8 Nicht gespeicherte Daten
Nicht dauerhaft durch Motorica gespeicherte Daten können nicht exportiert werden.
Dies betrifft insbesondere:
- nur vorübergehend abgerufene Banktransaktionen,
- nicht gespeicherte Kontoumsätze,
- nicht gespeicherte Vorschläge für Zahlungszuordnungen,
- nicht gespeicherte technische Zwischenergebnisse.
Auf einer Rechnung gespeicherte Zahlungsstatusangaben bleiben exportierbar, auch wenn die zugrunde liegende Banktransaktion selbst nicht gespeichert wurde.
19.9 Nicht exportierbare interne Daten
Nicht zum Export gehören:
- Quellcode,
- ausführbare interne Softwarekomponenten,
- interne Algorithmen und Modelle,
- interne Systemlogik,
- interne Sicherheits- und Missbrauchsdaten,
- interne Monitoringdaten,
- Verschlüsselungsschlüssel,
- Passwörter,
- Authentifizierungsgeheimnisse,
- Zugangstokens von Drittanbietern,
- interne Caches und Indizes,
- Motorica-eigene Standardvorlagen,
- Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter oder gesetzliche Verpflichtungen verletzen würde,
- geschützte Geschäftsgeheimnisse von Motorica.
Diese Ausnahmen dürfen den Anbieterwechsel nicht unangemessen behindern oder verzögern.
19.10 Exportformate
Motorica stellt die exportierbaren Daten abhängig vom Datentyp in gebräuchlichen und maschinenlesbaren Formaten bereit, insbesondere als:
- CSV,
- JSON,
- XML,
- PDF,
- XRechnung,
- ZUGFeRD,
- Originaldatei im gespeicherten Dateiformat,
- DATEV-kompatibler Export, soweit für den betreffenden Datenbereich verfügbar.
Die für den jeweiligen Export verfügbaren Datenkategorien und Formate werden im Exportbereich des Motorica-Backoffice angezeigt.
19.11 Abschluss des Wechselprozesses
Motorica informiert den Kunden, sobald:
- der vereinbarte Export bereitgestellt wurde,
- eine vereinbarte Übertragung abgeschlossen wurde oder
- der Wechselprozess anderweitig erfolgreich beendet wurde.
Der Wechselprozess gilt mit Zugang dieser Mitteilung als abgeschlossen, sofern der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen einen konkreten und nachvollziehbaren technischen Mangel des Exports meldet.
19.12 Abrufzeitraum
Nach Abschluss des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar.
Während dieses Zeitraums kann der Kunde den bereitgestellten Export erneut herunterladen.
19.13 Löschung
Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht Motorica die exportierbaren Kundendaten, soweit:
- der Wechselprozess abgeschlossen wurde,
- der Kunde keine längere Aufbewahrung vereinbart hat,
- keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen,
- keine erforderlichen Rechtsverteidigungsinteressen entgegenstehen.
Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden für die operative Nutzung gesperrt und nur im gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert.
Daten in technischen Sicherungen werden aus der operativen Nutzung genommen und im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben oder gelöscht.
19.14 Vergütung bei vorzeitiger Beendigung
Der Kunde kann den Vertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragsperiode beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Die für die laufende Vertragsperiode im Voraus gezahlte Jahresvergütung wird in diesem Fall nicht vollständig oder anteilig erstattet.
Die bereits gezahlte Jahresvergütung verbleibt vollständig bei Motorica.
Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der laufenden Vertragsperiode der Kunde kündigt, den Datenexport anfordert oder den Anbieterwechsel abschließt.
19.15
Die Einbehaltung der vereinbarten Jahresvergütung ist keine Gebühr für:
- den Datenexport,
- die technische Bereitstellung des Exports,
- die Durchführung des Anbieterwechsels,
- die Zusammenarbeit mit einem Zielanbieter.
Für diese Standardleistungen erhebt Motorica keine zusätzliche Vergütung.
19.16
Die Regelung zur Nicht-Erstattung gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag aus einem wichtigen Grund beendet, den Motorica zu vertreten hat.
Sie gilt ebenfalls nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften ausdrücklich eine Erstattung verlangen.
19.17
Motorica verlangt über die bereits vereinbarte Jahresvergütung hinaus keine zusätzliche Vertragsstrafe oder Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung.
19.18
Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte und gesetzliche Herausgabeansprüche bleiben unberührt.
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20. Vertragslaufzeit und Kündigung
20.1
Die konkrete Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellvorgang, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
20.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist:
- beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate,
- beginnt die Laufzeit mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum,
- wird die Jahresvergütung im Voraus berechnet,
- verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wird.
20.3 Ordentliche Kündigung zum Laufzeitende
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
Die Kündigung muss spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der Vertragsperiode bei Motorica eingehen, damit keine weitere Verlängerung erfolgt.
20.4 Vorzeitige Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag auch vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode mit Wirkung zu einem von ihm bestimmten Termin kündigen.
Der Kunde verliert ab Wirksamwerden der Kündigung das Recht zur aktiven Nutzung der Plattform, vorbehaltlich der in Abschnitt 19 geregelten Export- und Abrufzeiträume.
Für die bereits gezahlte Jahresvergütung gilt Abschnitt 19.14 bis 19.17.
20.5 Kündigungsweg
Die Kündigung kann erfolgen:
- über die im Kundenkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion oder
- in Textform per E-Mail an Motorica.
20.6
Motorica bestätigt den Eingang einer Kündigung und teilt dem Kunden mit:
- das Datum des Kündigungseingangs,
- den gewünschten Beendigungszeitpunkt,
- den letzten Tag der aktiven Nutzung,
- den verfügbaren Exportzeitraum.
20.7
Motorica informiert den Kunden vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse über die bevorstehende Vertragsverlängerung.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und die Kündigungsfrist zu beachten.
20.8
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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21. Sperrung und außerordentliche Kündigung
21.1
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
21.2
Ein wichtiger Grund für Motorica liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
- trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug bleibt,
- die Plattform rechtswidrig nutzt,
- Sicherheitsmechanismen angreift oder umgeht,
- Schadsoftware verbreitet,
- Rechte Dritter erheblich verletzt,
- wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
21.3
Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn:
- Motorica eine wesentliche Vertragspflicht schwerwiegend verletzt,
- eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung trotz angemessener Frist nicht beseitigt wird,
- Motorica Kundendaten erheblich vertragswidrig verarbeitet,
- eine angekündigte wesentliche Leistungsänderung dem Kunden unzumutbar ist.
21.4
Soweit eine Vertragsverletzung behoben werden kann, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Eine vorherige Frist ist nicht erforderlich, wenn:
- eine Abhilfe offensichtlich aussichtslos ist,
- die Fortsetzung unzumutbar ist,
- eine erhebliche Sicherheitsgefahr besteht,
- eine sofortige Maßnahme gesetzlich erforderlich ist.
21.5
Während einer Sperrung erhält der Kunde, soweit technisch, sicherheitsrechtlich und gesetzlich vertretbar, die Möglichkeit, seine exportierbaren Daten abzurufen.
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22. Änderungen von Leistungen, AGB und Preisen
22.1 Leistungsänderungen
Motorica darf die Plattform weiterentwickeln, aktualisieren, technisch verändern oder einzelne Funktionen ersetzen, wenn dies erforderlich ist für:
- Sicherheit und Stabilität,
- technische Weiterentwicklung,
- Anpassungen an gesetzliche Vorgaben,
- Kompatibilität mit Drittanbietern,
- Verbesserung der Bedienbarkeit,
- Beseitigung veralteter oder fehleranfälliger Komponenten.
22.2
Wesentliche Kernfunktionen dürfen nicht ersatzlos entfallen, wenn dadurch der vereinbarte Vertragszweck erheblich beeinträchtigt wird.
Eine Funktion darf durch eine im Wesentlichen gleichwertige oder bessere Funktion ersetzt werden.
22.3
Erhebliche Änderungen, die den Kunden nachteilig betreffen können, werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
Ist eine Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er den Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen.
In diesem Fall werden im Voraus gezahlte Entgelte ab dem Wirksamwerden der Kündigung zeitanteilig erstattet.
22.4 Änderungen dieser AGB
Motorica kann diese AGB anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere:
- eine Änderung der Rechtslage,
- eine behördliche oder gerichtliche Vorgabe,
- eine wesentliche technische Veränderung,
- die Einführung neuer Vertragstypen oder Funktionen,
- die Beseitigung von Regelungslücken.
22.5
Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Haftungsregelungen, Vertragslaufzeiten oder Preise werden nur wirksam, wenn:
- der Kunde ausdrücklich zustimmt oder
- sie für eine zukünftige Vertragsperiode vereinbart werden.
Rein redaktionelle Änderungen und Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, können nach vorheriger Information vorgenommen werden.
22.6 Preisänderungen
Preisänderungen gelten grundsätzlich erst für eine nachfolgende Vertragsperiode.
Motorica informiert den Kunden mindestens acht Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode.
Erfolgt die Information später, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung.
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23. Haftung
23.1
Motorica haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
23.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Motorica nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
23.3
Motorica haftet nicht für Schäden, soweit diese überwiegend verursacht wurden durch:
- unrichtige oder unvollständige Kundendaten,
- eine unterlassene Prüfung durch den Kunden,
- eine vom Kunden zu vertretende unberechtigte Nutzung von Kundenkonten,
- nicht unterstützte Systeme,
- eigenmächtige Veränderungen,
- die verspätete Freigabe steuerlicher oder behördlicher Übertragungen,
- die Nichtbeachtung von Hinweisen oder Fehlermeldungen.
23.4
Hinweise, Analysen, Übersetzungen, Zuordnungsvorschläge und KI-Ergebnisse ersetzen keine Prüfung durch den Kunden oder einen fachlich qualifizierten Berater.
Dies schließt die Haftung von Motorica für eigene schuldhafte technische Fehler nicht aus.
23.5
Für Störungen von Drittanbietersystemen haftet Motorica nur, soweit Motorica:
- die Störung,
- die Auswahl des Drittanbieters,
- die technische Integration oder
- eine unterlassene zumutbare Reaktion
schuldhaft zu vertreten hat.
23.6
Die gesetzlichen Regelungen über ein Mitverschulden bleiben unberührt.
23.7
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Motorica.
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24. Höhere Gewalt
24.1
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese durch ein Ereignis verursacht wurde, das:
- außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt,
- bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbar war,
- trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert oder überwunden werden konnte.
24.2
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen,
- Krieg,
- Terror,
- innere Unruhen,
- großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle,
- behördliche Maßnahmen,
- Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Unternehmens,
- schwerwiegende Angriffe auf kritische Infrastruktur,
- außergewöhnliche Ausfälle von Rechenzentren oder Netzinfrastruktur.
Ein Cyberangriff gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn er trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht vermeidbar war und nicht auf einem von der betroffenen Partei zu vertretenden Sicherheitsmangel beruht.
24.3
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über:
- das Ereignis,
- die erwarteten Auswirkungen,
- die voraussichtliche Dauer,
- die ergriffenen Gegenmaßnahmen.
24.4
Beide Parteien sind verpflichtet, die Auswirkungen nach Möglichkeit zu begrenzen.
Dauert die wesentliche Leistungsstörung länger als 30 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
Im Voraus gezahlte Entgelte für nach dem Beendigungszeitpunkt nicht mehr erbrachte Leistungen werden zeitanteilig erstattet.
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25. Folgen des Vertragsendes
25.1
Mit Vertragsende endet das Recht des Kunden zur aktiven Nutzung der Plattform, vorbehaltlich gesetzlicher Wechsel- und Abrufzeiträume.
25.2
Motorica stellt die in Abschnitt 19 geregelten Export- und Abrufmöglichkeiten bereit.
25.3
Nach Ablauf der Abruf- und Aufbewahrungszeiträume werden Kundendaten gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder erforderlichen Rechtsverteidigungsinteressen entgegenstehen.
25.4
Offene Zahlungsansprüche bleiben vom Vertragsende unberührt.
25.5
Regelungen, die nach ihrem Zweck über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben wirksam.
Dies betrifft insbesondere:
- Vertraulichkeit,
- Rechte an geistigem Eigentum,
- Haftung,
- offene Zahlungsansprüche,
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
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26. Vertrags- und Kommunikationssprache
26.1
Vertragssprache ist Deutsch.
26.2
Motorica kann Übersetzungen von Webseiten, Benutzeroberflächen oder Vertragsdokumenten bereitstellen.
Übersetzungen von Vertragsdokumenten dienen ausschließlich als Verständnishilfe, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Vertragsfassung bezeichnet werden.
26.3
Bei Widersprüchen zwischen einer Übersetzung und der deutschen Vertragsfassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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27. Übertragung des Vertrags
27.1
Der Kunde darf den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Motorica auf einen Dritten übertragen.
Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
27.2
Motorica darf den Vertrag im Zusammenhang mit:
- einer Umwandlung,
- einer Unternehmensübertragung,
- einer Veräußerung oder
- einer Übertragung des Motorica-Geschäftsbetriebs
auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die vertraglichen Rechte des Kunden hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Der Kunde wird über eine solche Übertragung informiert.
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28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
28.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der Kunde:
- Kaufmann,
- juristische Person des öffentlichen Rechts oder
- öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
28.3
Motorica ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
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29. Schlussbestimmungen
29.1
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
29.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
29.3
Die beim Vertragsschluss gespeicherte Version dieser AGB bleibt für die jeweilige Vertragsperiode maßgeblich, soweit keine wirksame Änderung vereinbart wurde.