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Selbstständig während des Studiums in Deutschland: Was internationale Studierende wissen müssen

Aufenthalt, Anmeldung, Steuern und Krankenversicherung: Motorica.io erklärt internationalen Studierenden den Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland.

· Aktualisiert: ·

Foto: Burst auf Pexels

Selbstständig arbeiten und gleichzeitig in Deutschland studieren: Das kann funktionieren, wenn Aufenthalt, Studium und geschäftliche Pflichten zusammenpassen. Für internationale Studierende ist zuerst entscheidend, welches Aufenthaltsrecht sie haben. Danach folgen die Anmeldung, das Finanzamt und die Krankenversicherung.

Kurz erklärt

  • Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b AufenthG brauchst du für selbstständige Aufträge grundsätzlich eine gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörde, sofern die Tätigkeit nicht bereits erlaubt ist.
  • Die 140-Tage-Regel betrifft Beschäftigungen. Sie erlaubt nicht automatisch freiberufliche oder gewerbliche Arbeit.
  • Eine Gewerbeanmeldung oder eine Steuernummer ersetzt keine aufenthaltsrechtliche Erlaubnis.
  • Die Krankenversicherung beurteilt separat, ob du weiterhin als Student versichert bleiben kannst.

1. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel prüfen

Als Staatsangehöriger eines EU-Staates, Islands, Liechtensteins oder Norwegens kannst du dich grundsätzlich im Rahmen der Freizügigkeit selbstständig machen. Für Schweizer Staatsangehörige gelten besondere Freizügigkeitsregeln. Die für Studierende mit § 16b AufenthG beschriebene zusätzliche Erlaubnis gilt für diese Gruppen grundsätzlich nicht; allgemeine Melde- und Berufspflichten bleiben bestehen.

Kommst du aus einem anderen Staat, kommt es auf deinen konkreten Aufenthaltstitel an. Nicht jeder internationale Studierende besitzt einen Titel nach § 16b: Bei Familiennachzug, einer Niederlassungserlaubnis oder anderen Aufenthaltsgrundlagen können andere Rechte gelten. Prüfe immer den Titel und das Zusatzblatt zusammen. „Beschäftigung gestattet“ ist enger als „Erwerbstätigkeit gestattet“; der Begriff Erwerbstätigkeit umfasst auch Selbstständigkeit. Bei unklarem Wortlaut lass dir den erlaubten Umfang schriftlich erklären.

Bei einem Studienaufenthalt kann die Ausländerbehörde nach § 21 Absatz 6 AufenthG die Selbstständigkeit zusätzlich erlauben. Das Studium bleibt der Aufenthaltszweck. Die Behörde prüft unter anderem, ob dein Studienziel durch die Tätigkeit erschwert oder verzögert wird. Ein Antrag allein berechtigt noch nicht zum Start.

2. Den Antrag konkret vorbereiten

Beschreibe deine geplante Tätigkeit so, dass die Behörde den Umfang einschätzen kann. Frage bei der zuständigen Ausländerbehörde nach der örtlichen Unterlagenliste und plane Bearbeitungszeit ein. Typischerweise helfen:

  • eine kurze Beschreibung deiner Leistungen und potenziellen Kunden;
  • ein realistischer Wochenplan einschließlich Vorbereitung, Kundenkommunikation und Buchführung;
  • eine Prognose zu Umsatz, Ausgaben und Gewinn;
  • Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt;
  • Qualifikationsnachweise und unverbindliche Absichtserklärungen möglicher Kunden;
  • gegebenenfalls eine erforderliche Berufserlaubnis.

Beginne erst, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Kläre auch verbindliche Aufträge vorher. Umfang, Laufzeit und sonstige Bedingungen der Genehmigung sind einzuhalten. Das International Office und die Gründungsberatung deiner Hochschule können bei der Vorbereitung unterstützen; die aufenthaltsrechtliche Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

3. Freier Beruf oder Gewerbe?

Beides ist Selbstständigkeit. Ein freier Beruf kann etwa bei wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder bestimmten qualifizierten Dienstleistungen vorliegen. Die Einordnung hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und gegebenenfalls deiner Qualifikation ab. Die Bezeichnung „Freelancer“ allein reicht nicht. Kläre Zweifelsfälle mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Bei einer ausschließlich freiberuflichen Tätigkeit brauchst du grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Du meldest dich beim Finanzamt. Bei einem Gewerbe ist die Aufnahme gleichzeitig bei der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen (§ 14 GewO). Je nach Tätigkeit kommen Erlaubnisse, die Handwerksrolle oder Kammerpflichten hinzu.

Für eine kleine Solo-Tätigkeit ist keine GmbH vorgeschrieben. Als Einzelunternehmer kannst du gewerblich oder freiberuflich arbeiten, haftest aber grundsätzlich persönlich. Eine UG oder GmbH bringt zusätzliche Kosten und Pflichten mit sich und löst keine aufenthaltsrechtlichen Fragen.

4. Steuerliche Anmeldung und laufende Unterlagen

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER (§ 138 AO). Das gilt auch für freie Berufe und zusätzlich zur Gewerbeanmeldung. Beschreibe die Tätigkeit und schätze Einnahmen und Gewinn realistisch. Das Finanzamt vergibt die betriebliche Steuernummer.

Studierende sind nicht pauschal von Steuern befreit. Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich der Gewinn zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften relevant, nicht einfach der Umsatz. Ob tatsächlich Steuer anfällt und welche Erklärungen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem Gewerbe kann außerdem Gewerbesteuer relevant werden.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer. Sie ist weder eine Rechtsform noch eine Befreiung von der Einkommensteuer. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen und die Besonderheiten im Gründungsjahr, bevor du dich dafür entscheidest. Auch bei geringen Umsätzen können Auslandsgeschäfte besondere Umsatzsteuerpflichten auslösen.

Erfasse Einnahmen und betriebliche Ausgaben von Anfang an und bewahre die zugehörigen Belege auf. Vereinbare Leistung, Preis und Zahlungsfrist klar. Jede Rechnung muss die für deinen Fall erforderlichen Angaben enthalten. Ein separates Konto erleichtert die Übersicht; beachte auch die Nutzungsbedingungen deiner Bank.

5. Krankenversicherung und weitere Pflichten klären

Melde die Selbstständigkeit deiner Krankenkasse. Sie beurteilt anhand des zeitlichen Umfangs, der wirtschaftlichen Bedeutung und weiterer Umstände, ob die Tätigkeit hauptberuflich ist. Hauptberufliche Selbstständigkeit kann die studentische Pflichtversicherung ausschließen; bei Familienversicherung sind zusätzlich deren Voraussetzungen zu prüfen. Eine Immatrikulation allein sichert den günstigen Versicherungsstatus nicht.

Die oft genannte 20-Stunden-Grenze ist kein allgemeiner Freibrief. Sie spielt bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eine Rolle, ersetzt aber weder die Einzelfallprüfung bei Selbstständigen noch eine erforderliche Erlaubnis der Ausländerbehörde. Berücksichtige alle Tätigkeiten sowie Vor- und Nachbereitung.

Auch selbstständige Studierende können rentenversicherungspflichtig sein, etwa bei bestimmten Lehrtätigkeiten. Prüfe das bei der Deutschen Rentenversicherung. Je nach Beruf sind außerdem Berufsgenossenschaft oder Künstlersozialkasse relevant. Falls du ein Stipendium oder BAföG erhältst, kläre Meldepflichten und Auswirkungen auf die Förderung vorab mit der zuständigen Stelle.

6. Online-Aufträge und Scheinselbstständigkeit

Ein Auftrag über eine Plattform oder für einen Kunden im Ausland ist nicht automatisch von deutschen Pflichten ausgenommen. Wenn du die Tätigkeit von Deutschland aus ausübst, musst du auch dafür deinen Aufenthaltsstatus klären. Umsatzsteuerfragen hängen unter anderem von Leistung, Kundenstatus und Leistungsort ab.

Entscheidend ist außerdem, wie du tatsächlich arbeitest. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb eines Auftraggebers sprechen für eine Beschäftigung (§ 7 SGB IV). Ein Vertrag mit der Überschrift „Freelance“ beseitigt dieses Risiko nicht. Ein einzelner Kunde allein beweist jedoch keine Scheinselbstständigkeit. Bei Zweifeln kommt ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Betracht.

Beispiel: Ein erster Auftrag neben dem Studium

Du studierst mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG und möchtest für ein Unternehmen eine Website erstellen. Auf deinem Zusatzblatt ist nur Beschäftigung erlaubt. Auch wenn der Auftrag lediglich wenige Stunden beansprucht, lässt er sich nicht einfach über die 140-Tage-Regel abrechnen. Du beschreibst der Ausländerbehörde das Vorhaben und beantragst die Erlaubnis. Anschließend klärst du die Einordnung der Tätigkeit, die Anmeldung und deinen Versicherungsstatus. Erst mit der notwendigen Freigabe beginnst du den Auftrag.

Checkliste vor dem Start

  • Aufenthaltstitel und Zusatzblatt gelesen; erforderliche Erlaubnis liegt vor.
  • Tätigkeit, Zeitaufwand und Studienplan passen zu den genehmigten Bedingungen.
  • Freiberufliche oder gewerbliche Einordnung und mögliche Berufserlaubnisse geklärt.
  • Gewerbeanmeldung, soweit nötig, und steuerliche Erfassung eingeplant.
  • Krankenkasse informiert; weitere Versicherungs- und Förderfragen geprüft.
  • Verträge, Rechnungen, Belege und Fristen werden nachvollziehbar organisiert.

Häufige Fragen

Darf ich unter 20 Stunden pro Woche ohne Erlaubnis selbstständig arbeiten?

Bei einem Studienaufenthalt nach § 16b AufenthG grundsätzlich nicht, wenn die Selbstständigkeit bisher nicht erlaubt ist. Eine geringe Stundenzahl oder ein kleiner Verdienst ersetzt die Genehmigung nicht.

Zählen selbstständige Aufträge zu den 140 Arbeitstagen?

Das gesetzliche Arbeitstagekonto betrifft Beschäftigungen. Für die zusätzlich erlaubte Selbstständigkeit gelten die Bedingungen der Ausländerbehörde. Auch die besondere Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung nach § 16b Absatz 3 ist keine Erlaubnis für selbstständige Aufträge.

Was gilt nach dem Studienabschluss?

Nach einem erfolgreichen Hochschulabschluss in Deutschland kann § 21 Absatz 2a AufenthG einen Aufenthalt zur Selbstständigkeit ermöglichen, wenn die Tätigkeit einen Zusammenhang mit den erworbenen Kenntnissen hat. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Kläre den passenden Aufenthaltstitel rechtzeitig mit der Ausländerbehörde.

Dein nächster Schritt

Kläre zuerst dein Aufenthaltsrecht und den realistischen Umfang der Tätigkeit. Sobald der Start erlaubt ist, hilft eine feste Büroroutine: Verträge ablegen, Rechnungen schreiben, Belege sammeln und Zahlungen kontrollieren. Motorica.io unterstützt dich bei Angeboten, Rechnungen und der Organisation deiner kaufmännischen Unterlagen.

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Quellen

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung. Eine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung kann er nicht ersetzen. Maßgeblich sind dein konkreter Aufenthaltsstatus und die Entscheidungen der zuständigen Stellen.

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